Diese klaren und strukturierten Anforderungen stellen sicher, dass Arbeitnehmer in der Schweiz im Notfall schnell und effizient Hilfe erhalten.
Ersthelfer müssen über eine angemessene Ausbildung in Erster Hilfe verfügen, die regelmässig aufgefrischt wird. Zu den Kompetenzen der Ersthelfer gehören unter anderem die Durchführung lebensrettender Massnahmen, die Behandlung kleinerer Verletzungen und die richtige Einschätzung von Notfallsituationen.
Die Erste-Hilfe-Ausstattung muss jederzeit gut erreichbar und an die spezifischen Gefahren des Betriebs angepasst sein. Dazu gehören Erste-Hilfe-Materialien wie Verbandkästen und Notfall-Ausrüstungen, die regelmässig kontrolliert werden müssen.
Betriebe müssen bei Bedarf Sanitätsräume einrichten, die für Rettungskräfte leicht zugänglich sind. Diese Räume müssen entsprechend ausgestattet sein, um im Notfall schnell handeln zu können.
Die Kennzeichnung von Sanitätsräumen und Aufbewahrungsstellen für Erste-Hilfe-Material muss gut sichtbar und international verständlich sein. Dies erleichtert im Notfall das schnelle Auffinden der benötigten Ausrüstung.
Jeder Betrieb muss ein umfassendes Erste-Hilfe-Konzept entwickeln, das die spezifischen Gefahren, die Grösse und die Lage des Betriebs berücksichtigt. Dieses Konzept regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Ersthelfer und stellt sicher, dass auch ausserhalb der normalen Arbeitszeiten ein Notruf abgesetzt werden kann.
Erste Hilfe muss zu jeder Zeit gewährleistet sein, auch für Aussendienstmitarbeiter oder in speziellen Arbeitsbedingungen wie Nacht- oder Schichtarbeit. Es müssen geeignete Massnahmen getroffen werden, damit im Notfall sofort Hilfe verfügbar ist.
In Betrieben mit besonderen Gefährdungen muss das Erste-Hilfe-Konzept Teil des umfassenden Notfallkonzepts sein. Unternehmen können sich auch zusammenschliessen, um gemeinsame Erste-Hilfe-Gemeinschaften zu bilden und so die Sicherheit aller Mitarbeiter zu erhöhen.
Artikel 36 der ArGV 3 regelt die Anforderungen an die Erste Hilfe in Betrieben in der Schweiz. Es stellt sicher, dass entsprechende Erste-Hilfe-Massnahmen und Ausstattungen vorhanden sind, um auf Unfälle und Notfälle schnell und effektiv reagieren zu können.
Die Erste-Hilfe-Ausstattung muss an die spezifischen Gefahren des Betriebs angepasst und jederzeit gut erreichbar sein. Dazu gehören Erste-Hilfe-Materialien wie Verbandkästen und eine risikobasierte Notfall-Ausrüstung. Die Ausstattung muss regelmässig kontrolliert werden.
Sanitätsräume müssen bereitgestellt werden, wenn es die Gefährdungssituation im Betrieb erfordert. Diese Räume müssen gut ausgestattet und für Rettungskräfte leicht zugänglich sein.
Ersthelfer müssen angemessen ausgebildet sein und ihre Schulungen regelmässig auffrischen. Sie sollten in der Lage sein, lebensrettende Massnahmen, Wundbehandlungen und das Erkennen von Notfällen durchzuführen. Die Ausbildung sollte den Betriebsgefahren und aktuellen Praxisstandards entsprechen.
Sanitätsräume und Aufbewahrungsstellen für Erste-Hilfe-Ausrüstung müssen gut sichtbar und mit international verständlichen Symbolen (weisses Kreuz auf grünem Grund) gekennzeichnet sein.
Ein Erste-Hilfe-Konzept berücksichtigt die spezifischen Gefahren, die Grösse und die Lage des Betriebs. Es regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Ersthelfer und legt die notwendigen Ausbildungs- und Einsatzmittel fest. Das Konzept muss auch ausserhalb der normalen Arbeitszeiten wirksam sein.
Erste Hilfe muss zu allen Arbeitszeiten gewährleistet sein, auch für Aussendienstmitarbeiter oder bei Nacht- und Schichtarbeit. Es müssen Massnahmen getroffen werden, um im Notfall sofort Hilfe verfügbar zu machen.
In Betrieben mit besonderen Gefährdungen muss das Erste-Hilfe-Konzept Teil eines umfassenden Notfallkonzepts sein. Es müssen spezifische Massnahmen ergriffen werden, die den besonderen Risiken (z.B. bei Arbeiten mit Elektrizität oder Chemikalien) gerecht werden.
Für allein arbeitende Personen müssen Notfallmassnahmen vorgesehen sein, die jederzeit Hilfe ermöglichen. Dies kann durch technische Hilfsmittel wie Telefone, Mobiltelefone oder Alarmanlagen sichergestellt werden. Der Hilferuf muss zu jeder Zeit, auch nachts, gehört werden können.
Die Anzahl der Ersthelfer und Erste-Hilfe-Materialstellen hängt von der Grösse des Standorts ab. Eine Tabelle in der Verordnung gibt detaillierte Empfehlungen basierend auf der Anzahl der Mitarbeitenden.
Ja, Ersthelfer müssen regelmässig an Wiederholungskursen teilnehmen, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten aufzufrischen und den aktuellen Praxisstandards anzupassen.